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   LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17   

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LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17 (https://dejure.org/2018,30202)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22.06.2018 - L 7 U 8/17 (https://dejure.org/2018,30202)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - L 7 U 8/17 (https://dejure.org/2018,30202)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17
    Wirkursachen sind nur solche Bedingungen, die erfahrungsgemäß die infrage stehende Wirkung ihrer Art nach notwendig oder hinreichend herbeiführen (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - Az.: B 2 U 19/11 R Rn. 33; Urteil vom 24.07.2012 - Az.: B 2 U 9/11 R Rn. 31; zum Begriff der "Wirkursache" vergleiche auch Spellbrink, "Gibt es eine neue BSG-Rechtsprechung zur Kausalitätsprüfung in der Gesetzlichen Unfallversicherung?" SGb 2017, 1; derselbe, "Die Aufgabenverteilung zwischen (medizinischem) Sachverständigen und Richter bei der Kausalitätsprüfung im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung" Med Sach 2017, 51, 54).

    Sie muss aus der nachträglichen Sicht (ex post) nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - Az.: B 2 U 19/11 R Rn. 36; Urteil vom 24.07.2012 - Az.: B 2 U 9/11 R Rn. 59).

    Vielmehr kommt, falls auch durch staatliche Merkblätter, Empfehlungen der Fachverbände etc. kein von den Fachkreisen mehrheitlich anerkannter neuester Erfahrungstand festgestellt werden kann, eine Entscheidung nach Beweislastgrundsätzen in Betracht (BSG, Urteil vom 24.07.2012 - Az.: B 2 U 9/11 R Rn. 61).

    Hier sind Unterschiede ferner zwischen Fachbereichen zu beachten, in denen es wissenschaftliche Fachdisziplinen gibt, und solchen, in denen es überwiegend nur die tradierte Erfahrung des Kreises der professionell im jeweiligen Gebiet Tätigen gibt (BSG, Urteil vom 24.07.2012 - Az.: B 2 U 9/11 R Rn. 65, 66).

    Dieser Kenntnisstand ist aber die Basis für die Beurteilung durch den Sachverständigen, die er stets zugrunde legen muss und von der er nur durch zusätzliche Ausführungen, weshalb er ihr nicht folgt, mit wissenschaftlicher Begründung abweichen darf (BSG, Urteil vom 24.07.2012 - Az.: B 2 U 9/11 R Rn. 68, 69).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17
    Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben Schutz gegen Gefahren zu gewähren, die sich durch ihre Verbandszuständigkeit, den Versicherungschutz und das Versichertsein des Verletzten begründende Verrichtung von im jeweiligen Versicherungstatbestand konkret umschriebenen Tätigkeiten realisieren können (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - Az.: B 2 U 19/11 R Rn. 32).

    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitserstschaden oder den Tod sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - Az.: B 2 U 19/11 R Rn. 32).

    Wirkursachen sind nur solche Bedingungen, die erfahrungsgemäß die infrage stehende Wirkung ihrer Art nach notwendig oder hinreichend herbeiführen (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - Az.: B 2 U 19/11 R Rn. 33; Urteil vom 24.07.2012 - Az.: B 2 U 9/11 R Rn. 31; zum Begriff der "Wirkursache" vergleiche auch Spellbrink, "Gibt es eine neue BSG-Rechtsprechung zur Kausalitätsprüfung in der Gesetzlichen Unfallversicherung?" SGb 2017, 1; derselbe, "Die Aufgabenverteilung zwischen (medizinischem) Sachverständigen und Richter bei der Kausalitätsprüfung im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung" Med Sach 2017, 51, 54).

    Sie muss aus der nachträglichen Sicht (ex post) nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - Az.: B 2 U 19/11 R Rn. 36; Urteil vom 24.07.2012 - Az.: B 2 U 9/11 R Rn. 59).

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17
    Der Kläger begehrt mit der zulässigen Kombination (§ 56 SGG) aus Anfechtungs- und Feststellungsklage (vergleiche §§ 54 Abs. 1 Satz 1 Variante 1, 55 Abs. 1 Nummer 1 SGG; vergleiche BSG, Urteil vom 31.08.2017 - Az.: B 2 U 11/16 R Rn. 9), die Ablehnungsentscheidung in dem Bescheid vom 27.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.11.2012 aufzuheben und festzustellen, dass der Unfall vom 22.05.2012 ein Arbeitsunfall ist.

    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (BSG, Urteil vom 31.08.2017 - Az.: B 2 U 11/16 R Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17
    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die andere(n) Ursache(n) keine überragende Bedeutung hat (haben) (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - Az.: B 2 U 1/05 R Rn. 15 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17
    Bei Unfällen aus sogenannter innerer Ursache ist der Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit eingetreten, wenn entweder betriebliche Umstände die innere Ursache wesentlich beeinflusst haben oder dem Versicherten der Unfall ohne die versicherte Tätigkeit wahrscheinlich nicht in derselben Art oder Schwere zugestoßen wäre (BSG, Urteil vom 15.02.2005 - Az.: B 2 U 1/04 R Rn. 15).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17
    Der Begriff des Unfallereignisses setzt auch nicht ein außergewöhnliches Geschehen voraus (BSG, Urteil vom 29.11.2011 - Az.: B 2 U 10/11 R Rn. 14).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2018 - L 7 U 8/17
    Hinsichtlich des Beweismaßstabes ist zu beachten, dass das Vorliegen des Gesundheitserst- bzw. Gesundheitsfolgeschadens im Wege des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen muss, während für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit genügt (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R RdNr. 16).
  • LSG Thüringen, 04.06.2020 - L 1 U 1340/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Soweit die Klägerin sich in ihrer Berufungsbegründung auf ein Urteil des LSG für das Saarland vom 22. Juni 2018 - L 7 U 8/17 (zitiert nach Juris) beruft, betrifft dies einen anderen Sachverhalt.
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